Was ist die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen? 

Bei der Wahl der Rechtsform sollten einige Dinge beachtet werden. Die Auswahl der Rechtsform des Unternehmens bringt eine Reihe von rechtlichen, steuerlichen, vermögensrechtlichen und sozialen Konsequenzen mit sich. Damit Sie die für Ihr Unternehmen passende Rechtsform finden und der Einstieg in den französischen Markt ein voller Erfolg wird, haben wir Ihnen im Folgenden die Rechtsformen in Frankreich aufgelistet und geben Ihnen hilfreiche Tipps. 

Rechtsform Frankreich

Mit den einzelnen Rechtsformen ändern sich zum Beispiel die Anforderungen an die Höhe des minimalen Kapitalbedarfs, die Haftungsbestimmungen oder das greifende Steuersystem in Frankreich. Die mit den einzelnen Rechtsformen verbundenen Auflagen und Konditionen sind sehr unterschiedlich und sollten vor jeder Firmengründung in Frankreich sorgfältig betrachtet werden. 

Generell unterscheidet man in Frankreich zwischen Kapital- und Personengesellschaften. Dabei ist die Kapitalgesellschaft in Frankreich die mit Abstand gängigste Rechtsform, wenn es um die Unternehmensgründung geht. Im Jahr 2018 waren ganze 61 % der neu gegründeten Unternehmen in Form der vereinfachten Aktiengesellschaft, la société par actions simplifiée  (SAS).  

Andere gängige Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, la société à responsabilité limité (SARL) und die klassische Aktiengesellschaft, la société anonyme (SA). 

>> Für weitere Informationen zur Expansion nach Frankreich lesen Sie unseren Artikel Tipps zur Firmengründung in Frankreich!

Rechtsformen in Frankreich: 

Die vereinfachte Aktiengesellschaft – Société par Action Simplifiée (SAS) 

Es handelt sich um eine relativ neue Gesellschaftsform. Diese Rechtsform gewinnt allerdings immer mehr an Beliebtheit, durch ihre höhere Flexibilität im Vergleich zu einer klassischen Aktiengesellschaft.   

Generell zeichnet sich eine SAS durch eine große Freiheit bei der Bestimmung der Gesellschaftsorgane aus. Deshalb ist sie auch eine ideale Rechtsform für die Gründung französischer Tochtergesellschaften. Diese Rechtsform wird deshalb auch oft bei einer Unternehmensexpansion nach Frankreich gewählt. 

Die SAS besteht aus mindestens zwei Aktionären. Eine Unterform davon ist die Société par actions simplifiée unipersonnelle, (SASU). Diese kann sogar nur von einer einzigen Person gegründet werden. In dieser Rechtsform haftet jeder Aktionär nur in Höhe seiner eigenen Einlage.

Das Gesellschaftskapital kann frei bestimmt werden, muss aber mindestens 1 € betragen und kann aus Geld- und Sachleistungen bestehen. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mindestens 50 % der Bareinlagen geleistet werden und der Restbetrag kann in den nächsten fünf Jahren eingezahlt werden. 

Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung sind in der jeweiligen Satzung der Gesellschaft festgelegt. Folgende Angaben müssen daher zwingend in der Gesellschaftssatzung aufgeführt werden: 

  • Rechtsform 
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Firmensitz und –dauer 
  • Grundkapital und Einlagen 
  • Geschäftsjahr 
  • Vorsitzender bzw. optional weitere gesetzliche Vertreter 
  • Abschlussprüfer 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Société à Responsabilité Limitée (SARL) 

Die Société à responsabilité limité (SARL) ist der deutschen GmbH ähnlich. In der Vergangenheit betrug ihr Mindestkapital 7.500 €, aber jetzt reicht ein Startkapital von nur 1 € für ihre Gründung aus. Das Gesellschaftskapital kann aus Bargeld, Sacheinlagen oder Leistungen bestehen. Bareinlagen müssen zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung mindestens in Höhe von 20 % vorhanden sein. Der Restbetrag kann innerhalb von fünf Jahren nach der Registrierung des Unternehmens gezahlt werden. 

Die Anzahl der Gesellschafter liegt im Allgemeinen zwischen zwei und maximal 100 Personen. Der Gesellschaftsvertrag einer SARL bedarf keiner notariellen Form, muss aber bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Mindestangaben enthalten. Zwingend erforderliche Angaben sind: 

  • Rechtsform 
  • Geschäftsgegenstand 
  • Firmensitz 
  • Name und Dauer der Unternehmung 
  • Stammkapital 
  • Einlagen 
  • Geschäftsjahr 
  • Geschäftsführer 

Die Führung der SARL wird von einem oder mehreren Geschäftsführern ausgeübt, die in der Hauptversammlung ernannt werden. Jeder Geschäftsführer hat volle Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten. Der Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein, aber nicht unbedingt ein Aktionär des Unternehmens. 

Die klassische Aktiengesellschaft – Société anonyme (SA) 

Diese ist vergleichbar mit einer deutschen Aktiengesellschaft (AG). Es handelt sich um die klassische Form einer Aktiengesellschaft, die an der Börse notiert werden kann. Sie beinhaltet jedoch auch strenge Formalitäten und Regeln und ist daher in sehr großen Unternehmen tendenziell häufiger anzutreffen. 

Eine Aktiengesellschaft muss aus mindestens sieben Aktionären bestehen. Das Mindestkapital für die Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt 225.000 €. Das Kapital kann aus Bargeld oder anderen Beiträgen bestehen. Im Falle von Bareinlagen müssen mindestens 50 % des Gesamtbetrags zum Zeitpunkt der Gründung gezahlt werden, der Restbetrag ist innerhalb von fünf Jahren getilgt werden.  

Neben diesen gängigen Rechtsformen gibt es noch weitere vor allem für Kleinstunternehmen und für Kleinstunternehmer: 

Die Gründer eines Kleinstunternehmens, micro-entreprise sind von der französischen Mehrwertsteuer befreit. Ansonsten werden Selbstständige in Frankreich in die Kategorien Freiberufler (profession libérale), Handwerker (artisan) und Händler (commerçant) unterteilt. 

Ein Vorteil eines Kleinstunternehmens ist, dass neben ihrem Hauptberuf ganz legitim eine andere vergütete Tätigkeit ausübbar ist. Der Gesetzgeber legt aber auch Regeln für Kleinstunternehmen fest. Beispielsweise darf der Jahresumsatz von Dienstleistungsanbietern 70 000 und der von Einzelhändlern 170 000 nicht übersteigen. Werden diese Grenzen überschritten, ist die Steuerbefreiung nicht mehr anwendbar.  

Damit Sie bei all den verschiedenen Rechtsformen und bürokratischen Hürden in Frankreich nicht den Überblick verlieren, helfen wir Ihnen gerne weiter. Smylingua, bietet Ihnen qualitativ hochwertige Fachübersetzungen an. Somit stellen wir sicher, dass Ihre Rechts- und Finanzdokumente effizient und qualitativ hochwertig übersetzt sind. 

Unser Team steht Ihnen außerdem tatkräftig bei der Firmengründung im Ausland zur Seite. Sei es durch Audio-Transkriptionen, sprachliche Audits oder InDesign Übersetzung. Für weitere Informationen oder bei Fragen schreiben Sie uns gerne an contact@smylingua.com oder rufen Sie uns unter an +33(0)1 73 28 98 16. 

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